Sitzung: 16.07.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 1
Gemeinderat Gast verlässt den Sitzungssaal, wegen persönlicher Beteiligung.
Aufgrund der technisch und zeitlich immer anspruchsvoller werdenden Aufgaben der Gerätewarte und als Anerkennung für die über das übliche Maß hinausgehende Ausübung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren, sollten die Aufwandsentschädigungen der Gerätewarte und Jugendwarte angepasst werden.
Aktuell erhalten die Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren Kleinkötz und Großkötz jeweils
55,00 €/Jahr.
Die Jugendwarte erhalten aktuell keine Entschädigung.
In den umliegenden Feuerwehren mit ähnlicher Größe bzw. Fahrzeugausstattung wird im Schnitt wie folgt entschädigt:
Gerätewart: 175,00 € - 800,00 €/Jahr
Jugendwart: 60,00 € - 150,00 €/Jahr
Da das Fahrzeug-/Geräteaufkommen der Kötzer Feuerwehren sich eher im Schnitt der verglichenen Feuerwehren befindet, wird eine jährliche Entschädigung von 500,00 €/Jahr empfohlen.
Bei der Kleinkötzer Feuerwehr besteht aufgrund des Schlauchwagens und der damit verbundenen Pflege der Schläuche, sowie den zusätzlichen Schläuchen der Löschgruppe Ebersbach ein nochmals erhöhter Aufwand, so dass hier eine Entschädigung von 650,00 €/Jahr empfohlen wird.
Für den Gerätewart der Ebersbacher Löschgruppe wird eine Entschädigung von 50,00 €/Jahr vorgeschlagen.
Bei den Jugendwarten wird eine Entschädigung von 150,00 €/Jahr vorgeschlagen.
Gemeinderat Zacher bedauert, dass diese Problematik erst durch das Erstellen des Feuerwehrbedarfsplanes aufgekommen ist und die Stichtagsregelung zu 2020.
Beschluss:
Dem ausgebildeten
Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Kleinkötz wird ab 2020 eine
jährliche Aufwandsentschädigung von 650,00 € gewährt.
Dem ausgebildeten
Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Großkötz wird ab 2020 eine jährliche
Aufwandsentschädigung von 500,00 € gewährt.
Dem Gerätewart der
Löschgruppe Ebersbach wird ab 2020 eine jährliche Aufwandsentschädigung von
50,00 € gewährt.
Den Jugendwarten
der Freiwilligen Feuerwehren Kleinkötz und Großkötz wird ab 2020 eine
jährliche Aufwandsentschädigung von 150,00 € gewährt.