Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz beabsichtigt ein Baugebiet im Westen des Siedlungsgebietes südlich der Ulmer Straße (GZ 5) auf den Flur-Nrn. 1059 und 1060, Gemarkung Großkötz auszuweisen und bauleitplanerisch zu sichern. Das neue Baugebiet umfasst ca. 1,8 ha.

Für das vorliegende Verfahren scheinen die Voraussetzungen gemäß BAUGB Novelle vom 13.05.2017 zur Durchführung nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ gegeben zu sein. Demnach ist eine Umweltprüfung und ein naturschutzfachlicher Ausgleich nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan für die betroffene Fläche stellt bereits Wohnbauflächen dar und muss nicht berichtigt werden. Für die vorliegende Bebauungsplanaufstellung wird demnach die Durchführung des beschleunigten Verfahrens angenommen. 

 

Für das durchzuführende Bauleitplanverfahren liegt der Verwaltung ein Angebot von Kling Consult GmbH in Höhe von insgesamt 24.768,76 €, brutto vor.

 

Gemeinderat Seitz fragte nach dem Sachstand zum Grunderwerb der weiterführenden Grundstücke. Der Vorsitzende teilte mit, dass keine erfolgreichen Verhandlungen geführt werden konnten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beauftrag das Ingenieurbüro Kling Consult GmbH, Krumbach, zur Bauleitplanung für den Geltungsbereich Flur-Nrn. 1059 und 1060, Gemarkung Großkötz zu einem Angebotspreis in Höhe von 24.768,76 €, brutto.