Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“ nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von rd. 18.710 m² (~ 1,9 ha) umfasst die Flurstücke Nrn. 1059 und 1060, jeweils Gemarkung Kötz vollständig.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Siedlungsbereichs des Ortsteils Großkötz im Anschluss an ein bestehendes Allgemeines Wohngebiet (vgl. Bebauungsplan „Am Ulmer Weg“). Im Norden des Plangebiets verläuft die Ulmer Straße (Kreisstraße GZ 5) und im Süden wird das Gebiet durch den Emmenthaler Weg begrenzt, über den es erschlossen wird. Im Westen schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Plangebiet selbst wird bislang ebenfalls überwiegend als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen (Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO) im Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Großkötz zur Deckung der Wohnbaulandnachfrage geschaffen werden.

Die Gemeinde Kötz verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP). Für das Plangebiet stellt dieser Wohnbauflächen sowie im Norden straßenbegleitend zur Kreisstraße GZ 5 eine Grünfläche dar. Der Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Ein Lageplan (ohne Maßstab) ist zur Übersicht beigefügt:


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ulmer Straße/Emmenthaler Weg“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.