Frühlingstraße 22, Herstellung eines Kanalhausanschlusses

 

Durch die Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 1547/2 wurde festgestellt, dass das anfallende Abwasser des Flurstücks 1547/3 über einen gemeinsamen Abwasserschacht abläuft.

 

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Wie sich herausgestellt hat wurde der alte Kontrollschacht auf dem Anwesen 1547/2 verbaut.

Dieser wurde geprüft; konnte jedoch nicht genutzt werden.

 

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Anschlussleitungen kein Gefälle haben.

Daraus ergeben sich z.B. Probleme beim Ablauf der Fäkalien durch Absetzungen. Eventuell müsste der Schacht einschließlich Haltungen regelmäßig gespült werden, was laufende Kosten verursachen würde.

 

Weiterhin hätte das Schachtunterteil händisch mit Y-Gerinne ausgebildet werden müssen um auch Hsnr. 22 anzuschließen. Dafür war das Schachtunterteil sowie die Abwasserleitungen in einem zu schlechten Zustand und die Maßnahme deshalb nicht umsetzbar.

 

Auf Grund dessen hat sich die Gemeinde bereit erklärt die einmaligen Kosten für die Herstellung eines neuen Kanalhausanschlusses zu übernehmen. Die Richtung der Abwasserleitung wurde auf Grund des Gefälles geändert und konnte an den Entlastungskanal westlich des Grundstückes angeschlossen werden.

 

Mit den Anliegern wurde durch entsprechende Dienstbarkeit vereinbart, dass die zukünftigen Unterhaltskosten des Kanals im privaten Bereich von den Eigentümern zu tragen sind.

 

Die Fa. Bendl wurde auf Grund der Bauausführung und des zeitlichen Baufortschrittes am 29/05/2019 beauftragt den Kanal-Hausanschluss herzustellen. Die Kosten belaufen sich auf 8.195,97 € brutto.

 

Der Gemeinderat nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.