Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Bauherren des Grundstückes Fl. Nr. 1549/0, Amselweg 2, Gemarkung Großkötz, möchten das bestehende Haus an- und umbauen sowie das Dachgeschoss für eine dritte Wohneinheit ausbauen.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück, das heißt in diesem Fall 6 Stellplätze, nachzuweisen. Diese sind im Bauplan durch zwei Stellplätze in der bestehenden Garage und vier weiteren Stellplätzen vorhanden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 07/2019, Gemarkung Großkötz, das gemeindliche Einvernehmen.