Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15, Befangen: 0

Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2579/0 und 2580/0, Gemarkung Großkötz, zwei Mulden anzulegen.

Die Maßnahme dient als Ausgleich für den Ausbau der St 2020 Kissendorf-Landkreisgrenze und den Ausbau der St 2024 nördlich Kleinbeuren.

 

Der Ausgleich für die genannte Maßnahmen wird südlich von Großkötz erbracht. Dort ist beabsichtigt, im Günztal, auf einem feuchten Maisacker, welcher in artenreiches Dauergrünland umgewandelt wird, zwei Mulden auszuheben, welche zukünftig unterschiedlich feuchte und nasse Standorte aufweisen sollen zur Mehrung der Artenvielfalt, als Trittsteinbiotope für diverse Feuchtgebietsarten und als wichtiges Nahrungshabitat für durchziehende Watvögel und Wiesenbrüter.

 

Für die Anlage der Mulden ist eine Abgrabungsgenehmigung sowie wegen der Lage im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet eine Genehmigung nach § 78a Abs. 2 WHG erforderlich. Das Landratsamt Günzburg führt ein entsprechendes Verfahren durch.

 

Das Landratsamt bittet um Stellungnahme der Gemeinde Kötz zu diesem Vorhaben.

 

Dritter Bürgermeister fordert, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen weiter landwirtschaftlich nutzbar bleiben.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt das Bauvorhaben zur Anlage von zwei Mulden auf den Grundstücken Fl. Nrn. 2579/0 und 2580/0, Gemarkung Großkötz als Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der St 2020 Kissendorf-landkreisgrenze und Ausbau der St 2024 nördlich Kleinbeuren zur Kenntnis.

Das Staatliche Bauamt wir aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, dass die ausgewiesenen Flächen nach Durchführung der Maßnahme ohne Einschränkung landwirtschaftlich genutzt werden können und die Landwirte entsprechend entschädigt werden.