Mit Schreiben vom 27.05.2019 hat das Notariat Günzburg mitgeteilt, dass das Grundstück Fl. Nr. 1886/3, Goethestraße 21, Gemarkung Bubesheim, verkauft wurde.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“.

 

Das Grundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut.

Gemäß BauGB besteht für die Gemeinde Bubesheim hier kein Vorkaufsrecht.

 

Dieser TOP war bereits auf der Gemeinderatssitzung am 24.06.2019, wurde aber vertragt.

Um den Kaufvorgang nicht weiter zu verzögern, hat der Vorsitzende das Vorkaufsrecht bereits unterschrieben.

 

 

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt von der dringlichen Anordnung Kenntnis.