Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

1          Von Kling Consult wurden 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

2          Folgende 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

·      Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

·      Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

·      bayernets GmbH, München

·      Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Weißenhorn

·      Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Berlin

·      DBD Deutsche Breitbanddienste GmbH, Heidelberg

·      Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, TI NL Süd, PTI 23, Gersthofen

·      Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Betriebsverwaltung Süd, Idar-Oberstein

·      Gemeinde Bibertal

·      Industrie- und Handelsgremium Günzburg

·      Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg, Stephan Uano, Offingen

·      Landesbund für Vogelschutz e. V., Hilpoltstein

·      schwaben netz gmbh, Augsburg

·      Stadt Leipheim

·      WiMee-Connect GmbH, Düsseldorf

3          Folgende 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

·      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben), Fachbereich Forsten, Schreiben vom 11. Juni 2019

·      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben), Fachbereich Landwirtschaft, Schreiben vom 11. Juni 2019

·      Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, Schreiben vom 19. Juni 2019

·      Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, Schreiben vom 28. Mai 2019

·      EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG ODR, Ellwangen/Netze NGO, Netzgesellschaft Ostwürttemberg Donauries GmbH, Ellwangen, Schreiben vom 5. Juni 2019

·      Gemeinde Kötz, Schreiben vom 5. Juni 2019

·      Industrie- und Handelskammer Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 26. Juni 2019

·      Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, Weißenhorn, Schreiben vom 27. Juni 2019

·      Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 21. Juni 2019

·      LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, Schreiben vom 18. Juni 2019

·      Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg, Schreiben vom 5. Juni 2019

·      Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 24. Juni 2019

·      Staatliches Bauamt Krumbach, Bereich Straßenbau, Schreiben vom 28. Juni 2019

·      Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Unterföhring, Schreiben vom 25. Juni 2019

·      Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, Schreiben vom 27. Mai 2019

4          Folgende 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

4.1      Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Günzburg/Neu-Ulm, Günzburg, Schreiben vom 24. Juni 2019

 

Geplant ist die Anlage eines sog. Magerrasenstandortes als Ausgleichsmaßnahme. Hiergegen spricht sich der Bayerische Bauernverband aus fachlicher Sicht mit folgender Begründung aus.

Die Bodenbonität in diesem Bereich liege bei 75 Bodenpunkten und darüber. Dies bedeute, dass die natürliche, Wachstumsbedingungen für Pflanzen auf solchen Standorten sehr gut sind. Werde auf solchen Standorten ein Magerrasen angelegt reagiere der Pflanzenbestand z. B. auf Nährstoffeinträge aus der Luft sehr empfindlich und werde ggf. sogar geschädigt. Es werde z. B. an Einträge aus naheliegenden Viehställen oder Viehställen gedacht, die in Zukunft in der Nähe gebaut werden sollen. Soweit dem Bayerischen Bauverband bekannt, plant der Landwirt Bernhard Linder aus Bubesheim den Bau eines Schweinemaststalles mit rd. 1.500 Mastplätzen auf dem Grundstück Flurnummer 546, Gemarkung Bubesheim. Der Bayerische Bauernverband befürchtet nun, dass der Bauantrag des Landwirtes wegen der bestehenden Ausgleichsfläche abgelehnt wird oder nur mit enormen Auflagen genehmigt werden kann. Die Planungen des Herrn Linder sollen nach fachlicher Meinung des Bayerischen Bauernverbandes bei der derzeit laufenden Änderung des FNP Berücksichtigung finden.

Ein weiterer Grund sei die bereits erwähnte hohe Bonität des Bodens. Er sei für wachstumsintensive Pflanzen weitaus besser geeignet als für die vorgesehene Maßnahme.

Der Bayerische Bauernverband schlägt vor, dass als Ausgleichsmaßnahme eher eine Streuobstwiese angelegt wird und ein Verzicht auf den Magerrasenstandort erfolgt. Auch sollen die Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden, so wie der Ausgleich auch tatsächlich notwendig wird.

 

Beschluss:

Im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans werden lediglich Waldflächen und Grünflächen dargestellt. Die Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen, die im Bereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans umgesetzt werden sollen, wird auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der darauffolgenden Ausführungsplanung bestimmt.

Darüber hinaus steht die geplante Ausgleichsmaßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit der für das Plangebiet vorliegenden Sanierungsplanung (Kling Consult, Krumbach: Sanierungsplanung Feuerlöschübungsbecken Fliegerhorst Leipheim Bodenbelastung durch PFC vom 22. Juni 2018, ergänzt durch Kling Consult, Krumbach: Gutachterliche Stellungnahme zur Verwendung von Geokunststoffen ohne BAM-Zulassung zur Sicherung gegen Bodenbelastung durch PFC vom 11. April 2019), die per Bescheid vom 3. September 2018 und 18. April 2019 vom Landratsamt Günzburg für verbindlich erklärt wurde. Die Anlage einer Streuobstwiese im Bereich der Sanierungsfläche ist demnach nicht möglich.

Die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines geplanten Schweinemaststalls ist in einem eigenständigen Bauleitplan- bzw. Genehmigungsverfahren zu klären.

Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-71-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

4.2      Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg, Schreiben vom 28. Mai 2019

 

Von den vom LfU zu vertretenden Fachbelangen (z. B. Rohstoffgeologie, Geotop­schutz, Geogefahren) wird weiterhin die Rohstoffgeologie berührt.

Grundsätzlich handle es sich hier (wie in der Stellungnahme 11-8681.1-17792/2019 vom 26.02.19 dargestellt) um ein bedeutsames Rohstoffpotenzial mit ca. 3 m verwertbarem Lehm und 7 m Kies. Allerdings nehmen die nun zu sanierenden Bodenbelastungen im Umfeld des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens einen wesentlichen Teil der Fläche ein (s. Sanierungsplan/Bebauungsplan) und schließen dort einen potenziellen Rohstoffabbau aus.

Daher könne der geplanten Maßnahme aus rohstoffgeologischer Sicht zugestimmt werden.

 

Beschluss:

Die Zustimmung des LfU aus rohstoffgeologischer Sicht wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-72-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

4.3      Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 28. Juni 2019

 

Ortsplanung

Mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus ortsplanerischer Sicht Einverständnis.

 

Beschluss:

Das Einverständnis aus ortsplanerischer Sicht wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-73-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

 

Naturschutz und Landschaftspflege

Aus naturschutzfachlicher Sicht werden gegen die geplante Flächennutzungsplanänderung keine grundsätzlichen Bedenken erhoben. Die konkreten Details sind im verbindlichen Bauleitplanverfahren näher zu konkretisieren und auszuarbeiten.

Gemäß der Planungsintension und im Hinblick auf die Entwicklung des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist in der Planzeichnung der Änderungsbereich gemäß Planzeichenverordnung mit dem Planzeichen Nr. 13.1 „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft - Ausgleichsfläche“ zu versehen und es ist das Planzeichen in der Legende zu erklären.

 

Beschluss:

Das grundsätzliche Einverständnis aus naturschutzfachlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung zur Darstellung der Ausgleichsfläche im Flächennutzungsplan wurde bereits in der Stellungnahme zum Vorentwurf vorgebracht. Es wird daher auf den Beschluss vom 13. Mai 2019 zur Behandlung der Stellungnahme zum Vorentwurf verwiesen, wonach auf die Darstellung im Flächennutzungsplan verzichtet werden soll, da die bauplanungsrechtliche Sicherung der Ausgleichsfläche durch eine entsprechende Festsetzung im Zuge der Bebauungsplanänderung im Parallelverfahren erfolgt. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-74-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

 

Wasserrecht

Aus Sicht der unteren Wasserrechtsbehörde bestehen gegen die angestrebte Änderungsplanung keine Bedenken.

 

Beschluss:

Das Einverständnis der unteren Wasserrechtsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-75-2019/BAU mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 1 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

 

Immissionsschutz

Gegen die vorliegende Flächennutzungsplanänderung werden aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Einwände vorgebracht.

 

Beschluss:

Das Einverständnis der unteren Immissionsschutzbehörde mit der Planung wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-76-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

 

Brandschutz

Der Kreisbrandrat erhebt gegen das Planungsvorhaben seitens des abwehrenden Brandschutzes keine Einwendungen.

 

Beschluss:

Das Einverständnis des Kreisbrandrats mit der Planung wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.

09-77-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

4.4      Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Teltow, Schreiben vom 21. Juni 2019

 

Nach den einschlägigen raumordnerischen Grundsätzen sind aus Sicht der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG die folgenden Belange bei der weiteren Planung zu berücksichtigen, um erhebliche Störungen bereits vorhandener Telekommunikationslinien zu vermeiden:

Durch das Plangebiet führen zwei Richtfunkverbindungen hindurch. Zur besseren Visualisierung wurde ein digitales Bild beigefügt, welches den Verlauf der Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG verdeutlichen soll.

A02312

Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie eingezeichnet.

Die Linie in Magenta hat keine Relevanz.

Man könne sich die Telekommunikationslinie als einen horizontal über der Landschaft verlaufenden Zylinder mit einem Durchmesser von rund 30-60 m (einschließlich der Schutzbereiche) vorstellen (abhängig von verschiedenen Parametern). Die beiliegenden Skizzen mit Einzeichnung des Trassenverlaufes zur Veranschaulichung seien zu beachten. Alle geplanten Konstruktionen und notwendige Baukräne dürfen nicht in die Richtfunktrasse ragen. Es wird um Berücksichtigung und Übernahme der o. g. Richtfunktrasse in die Vorplanung und in die zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen Flächennutzungsplan gebeten. Innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal) seien entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen, damit die raumbedeutsame Richtfunkstrecke nicht beeinträchtigt werde.

Es müsse daher ein horizontaler Schutzkorridor zur Mittellinie der Richtfunkstrahlen von mindestens +/- 30 m und ein vertikaler Schutzabstand zur Mittellinie von mindestens +/- 15 m eingehalten werden.

Es wird um Berücksichtigung und Übernahme der o. g. Richtfunktrassen einschließlich der geschilderten Schutzbereiche in die Vorplanung und in die zukünftige Bauleitplanung bzw. den zukünftigen Flächennutzungsplan gebeten. Innerhalb der Schutzbereiche (horizontal und vertikal) seien entsprechende Bauhöhenbeschränkungen festzusetzen, damit die raumbedeutsamen Richtfunkstrecken nicht beeinträchtigt werden.

Sollten sich noch Änderungen in der Planung/Planungsflächen ergeben, wird darum gebeten, die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann.

 

Beschluss:

Gegenüber der Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH & Co. KG zum Vorentwurf vom 25. Februar 2019 werden keine neuen Einwände hervorgebracht. Es wird daher auf den Beschluss vom 13. Mai 2019 zur Behandlung der Stellungnahme zum Vorentwurf verwiesen, wonach keine Planänderungen vorgenommen werden sollen, da durch die Ausweisung von Waldflächen und Grünflächen keine Störung der Richtfunkverbindung zu befürchten ist. Darüber hinaus gehört die Darstellung von Richtfunkstrecken nicht zum Regelungsinhalt der vorbereitenden Bauleitplanung.

09-78-2019/BAU einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0 Anwesend 12 pers. Beteiligt 0 

 

4.5      Wasserwirtschafsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach, Schreiben vom 5. Juli 2019

 

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken.

Hinsichtlich des Vorentwurfs ergaben sich nur unwesentliche Änderungen.

Die weitere Vorgehensweise bzgl. Niederschlagswasserbeseitigung sowie Ermittlung und Sanierung von Altlasten wird, wie in den Antragsunterlagen beschrieben, im Be-bauungsplanverfahren bzw. in direkter Abstimmung zwischen Planungsbüro und Fachbehörde erörtert.

 

5          Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht


Beschluss:

Das Einverständnis wird zur Kenntnis genommen. Planänderungen sind nicht veranlasst.