Sitzung: 15.07.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12, Befangen: 0
Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis
Günzburg" hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Aufstellung sowie die
frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB des (Teil-)
Bebauungsplans Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn", Abschnitt II
1. Änderung und Erweiterung beschlossen.
Zudem wurde in der Sitzung am 05.04.2019 die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan beschlossen.
Parallel zur
Auslegung des o.g. Bebauungsplanes hat der Stadtrat der Stadt Leipheim in
seiner Sitzung am 22.05.2019 den Entwurf gebilligt und die Beteiligung der
Öffentlichkeit der 9. Flächennutzungsplanänderung „Südwestlich der Rollbahn“
gefasst. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Ziel und Zweck der Planung
Das
Plangebiet der 9. Flächennutzungsplanänderung liegt im südwestlichen Bereich des
ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende
2008 beendet wurde.
Östlich
des Plangebietes befindet sich ein Großhandelsbetrieb mit umfassendem Sortiment
aus Lebensmittel, Ge- und Verbrauchsgütern und Großküchenausstattung zur
Belieferung von Großverbrauchern in Hotellerie, Gastronomie,
Betriebsverpflegung sowie sozialen Einrichtungen. Für den Großhandelsbetrieb
soll nun eine Erweiterungsfläche in Richtung Westen vorgesehen werden.
Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 1764/68 und
weist insgesamt eine Fläche von ca. 5,11 ha auf.
Parallel
mit dem Billigungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung der 9. Flächennutzungsplanänderung hat der Zweckverband
„Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ ArealPro die Aufstellung des
Bebauungsplanes (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn“
Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung beschlossen.
Da
Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln sind, ist der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim
im Parallelverfahren entsprechend anzupassen.
Ziel
der vorliegenden 9. Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche
Sicherung des Geltungsbereichs als Gewerbefläche.
Das Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, wurde mit der
Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Dritter Bürgermeister Sobczyk vermisste die Berücksichtigung des angedachten
dritten Brunnens auf dem Fliegerhorst. Er fragte an, ob hier das Schutzgebiet
bei der Planung mit berücksichtigt wurde. Das Gremium wird dies als Einwand
vorbringen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim nimmt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südwestlich der
Rollbahn“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis.
Es wird folgender
Einwand erhoben: Die Gemeinde Bubesheim regt an, dass durch die Planung die
Möglichkeit zum Bau eines dritten Brunnens auf dem Fliegerhorstgelände nicht
beeinträchtigt wird.