Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12, Befangen: 0

Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Aufstellung sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn", Abschnitt II 1. Änderung und Erweiterung beschlossen.

Zudem wurde in der Sitzung am 05.04.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum oben genannten Bebauungsplan beschlossen.

Parallel zur Auslegung des o.g. Bebauungsplanes hat der Stadtrat der Stadt Leipheim in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit der 9. Flächennutzungsplanänderung „Südwestlich der Rollbahn“ gefasst. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet der 9. Flächennutzungsplanänderung liegt im südwestlichen Bereich des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende 2008 beendet wurde.

Östlich des Plangebietes befindet sich ein Großhandelsbetrieb mit umfassendem Sortiment aus Lebensmittel, Ge- und Verbrauchsgütern und Großküchenausstattung zur Belieferung von Großverbrauchern in Hotellerie, Gastronomie, Betriebsverpflegung sowie sozialen Einrichtungen. Für den Großhandelsbetrieb soll nun eine Erweiterungsfläche in Richtung Westen vorgesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 1764/68 und weist insgesamt eine Fläche von ca. 5,11 ha auf.

Parallel mit dem Billigungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 9. Flächennutzungsplanänderung hat der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ ArealPro die Aufstellung des Bebauungsplanes (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 "Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung beschlossen.

Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim im Parallelverfahren entsprechend anzupassen.

Ziel der vorliegenden 9. Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung des Geltungsbereichs als Gewerbefläche.

Das Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Dritter Bürgermeister Sobczyk vermisste die Berücksichtigung des angedachten dritten Brunnens auf dem Fliegerhorst. Er fragte an, ob hier das Schutzgebiet bei der Planung mit berücksichtigt wurde. Das Gremium wird dies als Einwand vorbringen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Südwestlich der Rollbahn“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis.

Es wird folgender Einwand erhoben: Die Gemeinde Bubesheim regt an, dass durch die Planung die Möglichkeit zum Bau eines dritten Brunnens auf dem Fliegerhorstgelände nicht beeinträchtigt wird.