Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Bauantrag 02/2019 zum Neubau von 4 Reihenhäusern und 2 Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1107/0, Weißenhorner Str. 14, Gemarkung Bubesheim, wurde bereits in der Bauausschuss-Sitzung vom 25.02.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Hierbei wurden ebenso die Pläne für das Reihenhaus vorgelegt.

 

Die Gemeinde Bubesheim hat am 22.05.2018 eine Garagen- und Stellplatzsatzung erlassen. Für das geplante Vorhaben (4 Wohnungen) sind entsprechend der Satzung 8 Stellplätze erforderlich. Unter § 2 Abs. 7 der Stellplatzsatzung müssen die notwendigen Stellplätze ungehindert und unabhängig voneinander befahrbar und nutzbar sein.

 

Auf dem vorgelegten Plan sind 5 Stellplätze (2 Garagen + 2 Carports + 1 Stellplatz) dargestellt. Die weiteren 3 Stellplätze sind im Plan nur angedeutet, jedoch verhindern diese die Unabhängigkeit und das ungehinderte Befahren der anderen notwendigen Stellplätze. Der Bauherr hat die Stellplatzfrage nicht aufgeworfen noch eine Abweichung bzgl. der Stellplatzsatzung beantragt.

 

 

Zwischenzeitlich wurde mit dem Landratsamt Günzburg Rücksprache gehalten.

Der Architekt des Bauherren hat einen überarbeiteten Plan der Stellplätze vorgelegt. In diesem sind im Westen zwei Stellplätze nebeneinander, wobei der rechte der beiden aufgrund der Enge zwischen dem linken Stellplatz und der Hauswand schwer befahrbar ist.

Herr Faul vom Bauamt (Landratsamt) teilte mit, dass eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn der rechte Stellplatz parallel zur Hauswand erstellt wird, damit dieser ohne Probleme befahrbar ist. Dies ist auch die Sicht der Verwaltung.

 

Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit dem Architekten aufgenommen und ihm das Problem erläutert. Ebenso hat Herr Faul mit dem Architekten gesprochen und ihm das gleiche mitgeteilt.

 

Der Architekt hat mittlerweile einen nochmals überarbeiteten Stellplatzplan der Verwaltung vorgelegt, in dem der rechte Stellplatz im Westen herausgenommen wird und im Osten an die bisherigen vier Stellplätze angefügt wird.


Somit sind alle 8 Stellplätze vorhanden und können ungehindert und unabhängig voneinander befahren und genutzt werden.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg, Herr Faul, reicht es, wenn der neue Stellplatzplan vom Bauausschuss genehmigt wird und an das Landratsamt weitergeleitet wird. Es ist kein kompletter Tekturantrag notwendig.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim genehmigt den neuen vorgelegten Stellplatzplan, auf dem jeder einzelne Stellplatz ungehindert und unabhängig voneinander befahrbar und nutzbar ist.