Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Befangen: 0

 

Der abwehrende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung als auch eine ausreichende Löschwasserversorgung sind durch das Bayerische Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe der Gemeinden festgelegt.

Weiterhin sind die Freiwilligen Feuerwehren im Katastrophenschutz eine elementare Komponente.

Die Gemeinden haben zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Um den für eine Freiwillige Feuerwehr erforderlichen Bedarf an technischer Ausstattung, Fahrzeugen, Gerätschaften und Personal (in qualitativer und quantitativer Hinsicht) objektiv feststellen zu können und den entsprechenden Gremien Entscheidungsgrundlagen liefern zu können, wurde gemäß Beschluss vom 28.06.2018 der Gemeinschaftsversammlung die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes durch die Fa. GTV-Rettungsingenieure in Auftrag gegeben.

 

Ziel der Feuerwehrbedarfsplanung ist die mittel- und langfristige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren bei knapper werdenden Ressourcen (personell und finanziell).

Dazu müssen die Risiko- und Gefahrenpotenziale erkannt und Maßnahmen zu ihrer Beherrschung veranlasst werden.

 

Die Feuerwehrbedarfsplanung wurde in vier Schritten erstellt:
1) Durchführung der Gefährdungsanalyse
2) Durchführung der Risikoanalyse
3) Bestimmung des Schutzzieles
4) Festlegung der Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren zur Erfüllung des Schutzzieles (Vergleich Ist- zum Sollzustand der Feuerwehren)


Der Plan wurde Herrn Kreisbrandrat Spiller zur Kenntnis vorgelegt. Einwendungen wurden von seiner Seite nicht erhoben.


Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes wurde in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 14.02.2019 vorgestellt.

Herr Volk von der Fa. GTV-Rettungsingenieure wird an der Sitzung die endgültige Fassung Feuerwehrbedarfsplan in der gemeinsamen Sitzung der Gemeinden Kötz und Bubesheim vorstellen.

Damit der Feuerwehrbedarfsplan als Grundlage für die weitere Arbeit und Entwicklung der Feuerwehren der Gemeinden Kötz und Bubesheim dienen kann, müssen die einzelnen Gemeinderäte diesem zustimmen.


Beschluss:

Es besteht Einverständnis, dass der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügte „Feuerwehrbedarfsplan der Verwaltungsgemeinschaft Kötz“ als Grundlage für die zukünftige Entwicklungsarbeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bubesheim dient.