Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Jahr 2017 beträgt die Stiftungseinlage der Bürgerstiftung 11.700 EUR. Im Kalenderjahr 2017 wurde ein Ertrag in Höhe von 193,44 EUR erzielt. Nach Abzug aller Kosten und Rücklagen verbleibt ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 83,28 EUR zuzüglich der Erträge aus dem Grundstock in Höhe von 2,23 EUR.

Somit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 85,51 EUR.

 

Hinweis:

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Günzburg weist in ihrem Schreiben vom 18.10.2012 daraufhin, dass eine Gemeinde Gelder für eine Stiftung nach dem Grundsatz „keine Ausgabe ohne Aufgabe“ (vgl. Art. 61 Abs. 2 und Art. 75 Abs. 3 GO) nur ausgeben darf, wenn der mit der Stiftung verfolgte Zweck der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben dient (vgl. Art. 83 Abs. 3 Satz 12 BV, Art. 57 Abs. 1 GO).


Beschluss:

Die Gesamtausschüttung 2017 in Höhe von 85,51 EUR wird für die Neugestaltung der Spielgeräte am Bolzplatz verwendet.