Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Die Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 1886/6 (Goethestraße 11), Gemarkung Bubesheim, haben bei der Gemeinde einen schriftlichen Antrag auf Absenken des Bordsteines gestellt, um eine Einfahrt zum Vorgarten zu schaffen.

Die Firma, die die Arbeiten ausführen soll, wird von den Eigentümern selbst organisiert.

Ebenso bestätigen die Eigentümer die Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim stimmt dem Antrag auf Absenkung des Bordsteines zu. Der Baubeginn ist dem Bauamt der Verwaltung anzuzeigen. Die Arbeiten sind durch eine Fachfirma vorzunehmen und vom Bauamt der Verwaltung abzunehmen. Die Kosten trägt der Eigentümer.