Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 5, Befangen: 0

Der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 133/0 und 133/2 (Am Hohen Rain 2), Gemarkung Bubesheim beantragt einen Verbindungsbau zwischen den bestehenden Hallen 4 und 5.

Dieser Verbindungsbau besteht bereits.

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuer Wasserburger Weg / Am Hohen Rain“.

In dem Verbindungsbau ist die Abteilung Verpackung sowie ein Verbindungsgang von Halle 4 zu Halle 5 und umgekehrt untergebracht.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 06/2019 das gemeindliche Einvernehmen.