Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabenreste gebildet.

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung/Entnahme

Rücklage

HH-Plan

2.792.110 €

803.600 €

127.000 €

-517.600 €

Jahresrechnung

2.426.329 €

673.270 €

-158.217 €

-338.913 €

Differenz

-365.781 €

-130.330 €

 

Der Einwohnerstand zum 30.06.2018 war bei 1.551 Einw.

 

Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2018.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.