Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Der Fußweg zwischen Gartenstraße und Günzburger Straße ist im Eigentum der anliegenden Grundstücke. Der Weg ist nicht abgemarkt. Aufgrund Unstimmigkeiten wurde der Weg teilweise von einem Anlieger nun gesperrt. Eine Ausübung des Gewohnheitsrechts ist nicht möglich, da der Weg nicht öffentlich gewidmet ist.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim lässt die Möglichkeiten zur Ausübung eines Gewohnheitsrechts durch einen Rechtsanwalt prüfen.