Sitzung: 24.06.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in
seiner Sitzung am 19.09.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der
Sitzung des Stadtrates am 22.05.2019 wurde der Vorentwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung
gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Das
Plangebiet der 10. Flächennutzungsplanänderung liegt im Norden der Stadt
Leipheim, innerhalb des Bereiches des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim,
dessen militärische Nutzung zum Jahresende 2008 beendet wurde.
Die
Stadt Leipheim beabsichtigt aufgrund der künftigen Neuerrichtungen bzw.
Erweiterungen kommunaler und sozialer Infrastruktureinrichtungen auf dem
Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim hierfür den derzeit durch
Sportanlagen und durch ehemalige Gebäude bebauten bzw. genutzten Bereich zu
überplanen.
Der
Änderungsumgriff ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grün- und
Freifläche mit den Zweckbestimmungen Sportanlage bzw. Parkanlage, als
Sondergebiet, als landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie als Waldfläche
dargestellt. Aufgrund der geplanten Ansiedlung einer Schule, eines
Kindergartens, einer Tagespflege sowie des Bauhofs und der Feuerwehr wird die
Fläche insgesamt als Gemeinbedarfsfläche mit den jeweiligen Zweckbestimmungen
ausgewiesen.
Die
Ansiedlung der einzelnen Nutzungen einer Schule, einer Einrichtung für
Kinderbetreuung, einer Tagespflege in Form eines Sozialzentrums mit ggf.
weiteren ergänzenden Nutzungen, des Bauhofes und der Feuerwehr bedarf der
Änderung des Flächennutzungsplans.
Der
räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. die Teilflurstücke
Nr. 1639, 1636, 1637, 1638 und 1706 der Gemarkung Leipheim und weist
insgesamt eine Fläche von ca. 18,65 ha auf.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim nimmt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.