Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 22.05.2019 wurde der Vorentwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet der 10. Flächennutzungsplanänderung liegt im Norden der Stadt Leipheim, innerhalb des Bereiches des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim, dessen militärische Nutzung zum Jahresende 2008 beendet wurde.

Die Stadt Leipheim beabsichtigt aufgrund der künftigen Neuerrichtungen bzw. Erweiterungen kommunaler und sozialer Infrastruktureinrichtungen auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim hierfür den derzeit durch Sportanlagen und durch ehemalige Gebäude bebauten bzw. genutzten Bereich zu überplanen.

Der Änderungsumgriff ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Grün- und Freifläche mit den Zweckbestimmungen Sportanlage bzw. Parkanlage, als Sondergebiet, als landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie als Waldfläche dargestellt. Aufgrund der geplanten Ansiedlung einer Schule, eines Kindergartens, einer Tagespflege sowie des Bauhofs und der Feuerwehr wird die Fläche insgesamt als Gemeinbedarfsfläche mit den jeweiligen Zweckbestimmungen ausgewiesen.

Die Ansiedlung der einzelnen Nutzungen einer Schule, einer Einrichtung für Kinderbetreuung, einer Tagespflege in Form eines Sozialzentrums mit ggf. weiteren ergänzenden Nutzungen, des Bauhofes und der Feuerwehr bedarf der Änderung des Flächennutzungsplans.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke bzw. die Teilflurstücke Nr. 1639, 1636, 1637, 1638 und 1706 der Gemarkung Leipheim und weist insgesamt eine Fläche von ca. 18,65 ha auf.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.