Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in ihrer Sitzung am 05.04.2019 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich liegt auf dem Gebiet des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim und umfasst das Grundstück Flur-Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim, Gemeinde Bubesheim (ca. 4 ha). Durch die Änderung wird der rechtsverbindliche Teil-Bebauungsplan Nr. „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim" im entsprechenden  Teilbereich geändert.

 

Der Bebauungsplan sieht die Schaffung von Flächen für Wald und öffentliche Grünflächen als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche vor. Dazu soll das im zu ändernden Bebauungsplan festgesetzte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung" um die Teilfläche

SO 4 verkleinert und der Bereich für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“ zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.