Beschluss: einstimmig beschlossen

Das beauftragte Architekturbüro Degen & Partner, Herr Kuhn und Herr Lanzendörfer, stellte dem Gremium einen Vorabzug der angedachten Nutzungsänderung vor. Die Räumlichkeiten sollen 3 Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund sieht die Planung pro Einheit eine klare Trennung vor. Jede Nutzungseinheit erhält einen separaten Eingang. Im Erdgeschoss auf der linken Seite sollen Multifunktionsräume entstehen. In der rechten Seite wird die Firma AL-KO ein Kino mit Ausstellungsraum erstellen. Im Obergeschoss soll die Musikschule untergebracht werden. Das innenliegende Treppenhaus neben dem Multifunktionsraum wird geschlossen. Aus brandschutztechnischen Gründen muss eine klare Trennung der Nutzungen erfolgen. Die Deckenhöhe und die Qualität der Decke im Obergeschoss wird von den Architekten als problematisch gesehen. Aus Sicht des Brandschutzes und der Statik wird von der Nutzung des Dachgeschosses abgeraten. Im Kellerraum wird der Heizungsraum qualifiziert. Eine Photovoltaikanlage wird in der Planung nachrichtlich dargestellt. Die Nutzung der Firma AL-KO bedingt keine Toilette. Hier sollen die Öffnungszeiten an das naheliegende Rathaus angepasst und die dortigen öffentlich zugänglichen Toiletten genutzt werden. Bei der Einreichung des Bauantrages muss eine Aussage über den Brandschutz getroffen werden.

 

Die Architekten erläuterten, dass das Gebäude einen erheblichen Sanierungsstau aufweist. Eine kurzfristige Nutzung kann nur über eine oberflächliche Sanierung hergestellt werden. Eine energetische Sanierung ist möglich. Hier ist mit einer Bauzeit von 1 Jahr zu rechnen. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor, soll aber bis zur nächsten Sitzung erstellt werden. Auf Nachfrage teilten die Architekten mit, dass nach derzeitiger Einschätzung keine Stellplätze wegfallen werden. Ein zweiter Fluchtweg ist nicht notwendig, da aufgrund der Höhe des Gebäudes mit Leiter gerettet werden kann.

 

Herr Lanzendörfer machte auf die jetzige geringe Abstandsfläche aufmerksam. Derzeit besteht für das Gebäude Bestandschutz.

 

Bei der Abwägung, ob eine kleine oder große Sanierung stattfinden soll, ist eine Bedarfsanalyse der Räumlichkeiten zwingend notwendig. Hieraus ergibt sich dann die Zeitschiene. Die Nutzungsänderung soll komplett auf den Weg gebracht werden. Es ist möglich, nur das Erdgeschoss minimal zu sanieren und die Nutzung des Obergeschosses durch die Verwaltung zu untersagen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt der Nutzungsänderung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag kann gemäß dem vorgelegten Entwurf erstellt werden.