Sitzung: 04.06.2019 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Der Gemeinderat
der Gemeinde Bubesheim hat am 14. Januar 2019 beschlossen, den
Flächennutzungsplan zu ändern. Die Planung hat die „Ausweisung einer
Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände“ zum Ziel (Geltungsbereich
siehe Übersichtslageplan). Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte
Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren
Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der Geltungsbereich liegt im
Nordwesten des Gemeindegebiets in Nähe zur Grenze zur Nachbarkommune, der Stadt
Leipheim, weist eine Fläche von rd. 4ha auf und umfasst das Grundstück Flur-Nr. 369/3,
Gemarkung Bubesheim. Vorgesehen ist die Nutzung als Wald- und Grünfläche auf
einer östlichen Teilfläche des bisherigen Sondergebiets Energieerzeugung, das
aufgrund einer geänderten Vorhabenplanung verkleinert werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kötz nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Bubesheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.