Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubesheim hat am 14. Januar 2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Planung hat die „Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände“ zum Ziel (Geltungsbereich siehe Übersichtslageplan). Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Der Geltungsbereich liegt im Nordwesten des Gemeindegebiets in Nähe zur Grenze zur Nachbarkommune, der Stadt Leipheim, weist eine Fläche von rd. 4ha auf und umfasst das Grundstück Flur-Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim. Vorgesehen ist die Nutzung als Wald- und Grünfläche auf einer östlichen Teilfläche des bisherigen Sondergebiets Energieerzeugung, das aufgrund einer geänderten Vorhabenplanung verkleinert werden kann.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bubesheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.