Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Eigentümerin des Grundstückes Fl. Nr. 39/0 (Ortsstraße 3), Gemarkung Großkötz beabsichtigt, in ihren Garten ein Einfamilienhaus zu bauen. Dafür hat sie eine Bauvoranfrage bei der Verwaltung eingereicht.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

 

Das geplante Haus hat eine Größe von ca. 9,60 m x 8,50 m.

Nach einer ersten groben Bemaßung spricht nichts gegen das zweite Haus auf diesem Grundstück. Es fügt sich auch in die Umgebung ein.

 

Dadurch, dass es zu dem bestehenden sowie dem geplanten Neubau nur eine Zufahrt gibt, sind die Zufahrt sowie der Anschluss an die öffentliche Entwässerung über eine Dienstbarkeit zu sichern.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 39/0 (Ortstraße 3), Gemarkung Großkötz zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.