Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 1

Gemeinderat Oberauer persönlich beteiligt.

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 1920/2 (An der Kötzer Straße), Gemarkung Bubesheim beabsichtigt den Neubau einer Metallbauwerkstatt in Leichtbaukonstruktion mit Sozial- und Bürogebäude sowie die Anbringung von Werbeanlagen.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der Kötzer Straße“.

Die Baugrenze wir im Norden durch das Vordach minimal überschritten, jedoch befindet sich dadurch ein Teil des Gebäudes im anbaufreien Streifen entlang der Bundesautobahn BAB A 8.
Der anbaufreie Streifen entlang der Autobahn beträgt 40,00 m.

 

Nach der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind bei Handwerks- und Industriebetrieben 1 Stellplatz je 50 m² Nutzfläche sowie 1 Besucherstellplatz je 100 m² Nutzfläche nachzuweisen.

Ergibt sich jedoch bei den Stellplätzen für die Beschäftigten ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zur Berechnung heranzuziehen.

Laut des Eigentümers sind für die Metallbauwerkstatt 20 Beschäftigte vorgesehen.

Nach der normalen Berechnung der Stellplätze ist die Nutzfläche Berechnungsgrundlage. Die Nutzfläche wird mit 1.799,609 m² angegeben. Das wären dann 35,99, also 36 Stellplätze.

Für 20 Beschäftigte sind aber keine 36 Stellplätze notwendig, es besteht also ein Missverhältnis. Deshalb wird die Zahl der Beschäftigten zur Berechnung der Stellplätze herangezogen.

Das heißt, es ist 1 Stellplatz pro 1,5 Beschäftigte nachzuweisen, das sind 13,33, also somit

14 Stellplätze.

 

Die Besucherstellplätze berechnen sich normal nach der Nutzfläche. Die Nutzfläche wird mit

1.799,609 m² angegeben. Pro 100 m² Nutzfläche ist 1 Stellplatz nachzuweisen, das sind 17,99, also 18 Stellplätze.

 

Insgesamt sind also auf dem Grundstück 32 Stellplätze nachzuweisen. Diese sind im Bauplan eingezeichnet. Somit wird die Garagen- und Stellplatzsatzung eingehalten.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 05/2019 das gemeindliche Einvernehmen.