Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

I.       Planänderungen aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sowie der mittlerweile geänderten Plankonzeption (Herausnahme der internen Erschließungsstraße aufgrund eines konkreten Interessenten für die gesamte Plangebietsfläche) wurden Planänderungen / -ergänzungen gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.10.2018 vor- genommen. Diese betreffen im Einzelnen:

-     Änderung der Bebauungsplanbezeichnung von Bebauungsplan „Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben“, 2. Änderung in „Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben 2. Änderung“

-     Ausschluss von Betriebswohnungen für Betriebsangehörige und von Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevanten Sortimenten, die an letzte Verbraucher verkaufen

-     Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 12,00 m auf 16,50 m über dem Niveau der Industriestraße

-     Entfall der internen Erschließungsstraße aufgrund eines konkreten Interessenten für die gesamte Plangebietsfläche

-     Einfügung des Überschneidungsbereichs mit dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan

-     Ergänzung einer Festsetzung im Hinblick auf die Zulässigkeit von Störfallbetrieben unter Ziffer 1.12. des Bebauungsplans sowie in der Begründung

-     Verschiebung des Punktes „Bestehende Bebauungspläne“ unter Punkt 1.15.

-     Ergänzung des bestehenden Hinweises zu Niederschlagswasser

-     Änderung des bestehenden Hinweises zur Löschwasserversorgung

-     Ergänzung eines Hinweises zu Altlasten

-     Ergänzung eines Hinweises zur öffentlichen Zugänglichkeit der Normen

 

Der Bebauungsplan-Entwurf mit Stand vom 01.04.2019 wurde entsprechend überarbeitet.

Durch die Planänderungen, insbesondere durch den Wegfall der internen Erschließungsstraße ist ein erneuter materieller Regelungsgehalt verbunden, der die Grundzüge der Planung gegenüber den ausgelegten Planunterlagen berührt. Eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Sinne von § 4a Abs. 3 BauGB ist somit erforderlich.

 

II.      Weiteres Vorgehen

Es wurde dem Gemeinderat vorgeschlagen, die von der Verwaltung vorgenommene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Weiterhin wurde dem Gemeinderat empfohlen, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 01.04.2019 einschließlich seiner Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu beschließen.


Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet 3. BA Am Grieshauptgraben 2. Änderung" mit Stand vom 01.04.2019, einschließlich seiner Begründung.

 

Der Gemeinderat beschließt für den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.