Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

In der Gemeinderatssitzung am 14.01.2019 wurde auf die Gefährdung von Fußgängern auf dem Gehweg im Kreuzungsbereich Weißenhorner Straße Ecke Leipheimer Straße, Anwesen Weißenhorner Straße 2 hingewiesen.

 

Bei starkem Verkehrsaufkommen kommt es vor, dass Fahrzeughalter, welche von der Leipheimer Straße auf die Weißenhorner Straße nach rechts einbiegen, auf den Gehweg fahren um an wartenden Fahrzeugen, die wiederum geradeaus oder links abbiegen, vorbei zu kommen.

Im Kurvenbereich wird der Gehweg durch einen Hochbord vom Straßenbereich getrennt. Jedoch ist es auf Grund einer Absenkung des Gehweges durch eine vorhandenen Querungshilfe auf Höhe des Anwesens Weißenhorner Straße 2 möglich, den Gehweg trotz Hochbord zu überfahren.

 

Auf Grund der Breite des Gehweges von 2,10 m einschließlich Randstein könnte auf Grund von Vorgaben die Absperrung bei 1,80 m gesetzt werden. Von Absperrung bis zum Randstein können somit die geforderten 30 cm erfüllt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass entlang des Gehweges Leipheimer Straße kurz nach der Absenkung durch die Querungshilfe, in Richtung Weißenhorner Straße eine Barriere in Form einer Absperrung parallel zum Gehweg montiert wird.

 

Als Absperrung können zwei Möglichkeiten vorgeschlagen werden:

 

1)    Setzen von einem Absperrgitter mit einer Gesamtlänge von mindestens 3,0 m parallel zum Bordstein. Das Gitter sollte mit Hülsen im Gehwegbereich verankert werden, da davon auszugehen ist, dass die Absperrung des Öfteren durch Fahrzeuge z.B. LKWs beschädigt wird. So kann die Absperrung leichter getauscht werden – siehe dazu Alternative 1. Auf Grund der vielfältigen Belegung des Gehweges mit Versorgungsleitungen ist vom Bohren der Fundamente abzusehen.

 

2)    Setzen von Absperrpfosten parallel zum Randstein. Der Sicherheitsabstand Randstein bis Pfosten mit einer Breite von 30 cm wird eingehalten. Vorgeschlagen werden mind. 3 Pfosten im Abstand von ca. 1,0 m. Die Pfosten sollten wie oben bereits beschrieben ebenfalls mit Hülsen gesetzt werden. Der Vorteil von Pfosten besteht auch darin, dass bei einer Beschädigung eventuell nur immer 1 Pfosten ersetzt werden muss. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen die Pfosten mit Ketten zu verbinden um das Umlaufen der Pfosten durch Kinder zu verhindern.

 

Durch die zugesicherte Beampelung des Kreuzungsbereiches ist nach Ansicht des Gremiums das Anbringen einer Absperrung am Gehweg unter Umständen nicht mehr notwendig. Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt, bis Erfahrungsberichte durch die Beampelung im Kreuzungsbereich vorliegen.

05-47-2019/BAU einstimmig beschlossen  Ja 10  Nein 0  Anwesend 10  pers. Beteiligt 0

 

 

 

 

 

 

Radweg von Günzburger Straße Richtung Bleichenweg

 

Durch Herrn Bürgermeister Sauter wurde dem Bauamt mitgeteilt, dass es zur Einfahrt in den Geh- und Radweg von der Günzburger Straße kommend, keine Absperrung gegen  die Benutzung durch PKWs gibt. Es gab früher eine Absperrung, diese ist jedoch nicht mehr vorhanden.

 

Auf Grund dessen, dass es parallel zum Radweg die private Zufahrt zum Anwesen Günzburger Straße 11 gibt, verleitet die Gesamtbreite zum Einfahren von Fahrzeugen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass im Bereich der beginnenden Trompete des Geh- und Radweges 1 oder 2 Pfosten gesetzt werden. Diese sind auf Grund der unsicheren Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen in offener Bauweise in Hülsen zu setzten. Die Pfosten sollten mit Dreikant durch die Feuerwehr oder Bauhof geöffnet und herausgenommen werden.

 

Nach kurzer Diskussion erging folgender Beschluss:


Beschluss:

Die Gefahrenstelle soll in der nächsten Verkehrsschau begutachtet werden.