Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kötz wurde am 16.07.2018 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 10.04.2019.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2017 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 5.581.690 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 5.621.463,77 EUR. Das ist eine Mehrung von 39.773,77 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2017 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 790.580 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 2.186.126,28 EUR. Das ist eine Mehrung von 1.395.546,28 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 602.803,07 EUR. Das Rechnungsergebnis 2017 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 1.405.442,36 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

-       Die monatliche Grundgebühr für Telefon, in den Bereichen Feuerwehr und Bauhof sind zu hoch.

Die Grundgebühren beinhaltet nicht nur den Telefonanschluss, sondern auch den Fax- und den Internetanschluss bis 16. MB. Ab Herbst 2019 werden die Liegenschaften der Gemeinde über Glasfaseranschlüsse verfügen.

 

-       Bei der Haushaltsstelle 0.7512.6550 Beleg Nr. 2/0 fehlt die Rechnung.

Die Rechnung war falsch eingescannt und ist mittlerweile richtig an den Beleg gescannt.

 

-       Bestandsverzeichnis unvollständig

Die Bestandsverzeichnisse bzw. das Anlageverzeichnis im Bereich Kanal wurde bei der letzten Kalkulation 2018 angelegt. Das Bestands- bzw. Anlageverzeichnis im Bereich Friedhof wird an 2019 im Rahmen der Friedhofskalkulation angelegt. In den übrigen Bereichen Schule und Bauhof wird dieses Verzeichnis gerade aufgebaut.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2017 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2017 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.