Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kötz wurde am 06.11.2017 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 10.04.2019.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2016 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 5.470.340 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 5.755.626,54 EUR. Das ist eine Mehrung von 285.286,54 EUR.

 

Der Vermögenshaushalt 2016 hatte in den Einnahmen und Ausgaben einen Haushaltsansatz in Höhe von 552.785 EUR und ein Rechnungsergebnis in Höhe von 1.175.473,62 EUR. Das ist eine Mehrung von 489.166,20 EUR.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 893.575,32 EUR. Das Rechnungsergebnis 2016 schließt mit einem Überschuss im Investitionsbereich in Höhe von 812.128,13 EUR ab. Dieser Überschuss wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Es wurden folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen festgestellt:

 

 

HHSt. 0.6300.5510.                Reparatur Kipper

 

Der Kostenvoranschlag für die Reparatur des Kippers lag bei ca. 2000 EUR. Nach den begonnenen Arbeiten wurde festgestellt, dass der Arbeitsaufwand bei weitem nicht ausreicht. Die Entscheidung, dass der Kipper trotzdem weiterrepariert wurde kam aus der Verwaltung, da zum einen das Fahrzeug dringend benötigt wurde, und zum anderen die bereits geleisteten Arbeiten bezahlt werden mussten.

Durch die Umstrukturierung der Organisationskette werden jetzt grundlegende Kosten-Nutzen-Analysen durchgeführt, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

 

Durch die damalige Geschäftsaufgabe der bisherigen Landmaschinenwerkstatt, gab es 2015/2016 noch keine Alternativwerkstatt, da besonders im Hinblick auf den Winterdienst „kurze Wege“ angesagt waren.

 

 

Keine weiteren Anmerkungen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2016 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2016 erteilt.

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.