Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen ein Konzept zum Erwerb von bachnahen Flächen erbeten. Nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde ist dieses Konzept wünschenswert. Ein Vorteil dieses Konzeptes ist, dass ein Ausüben des Vorkaufsrechtes bei Flächenverkauf möglich ist. Auch ein freiwilliger Landtausch könnte durch dieses Konzept angedacht werden. Voraussetzung ist die Definition eines Entwicklungszieles, wie z.B. Sicherung der Günztalaue, Schaffung von Lebensraum für Biber, Feldbrüter etc.

Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Erstellung eines naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes in Höhe von 10.043,57 € brutto vom Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, Herr Dr. Andreas Schuler vor. Das Angebot entspricht der HOAI. Dem Angebot wurde die Honorarzone I, Viertelsatz zugrunde gelegt.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz beauftragt Herrn Dr. Andreas Schuler zum Erstellen eines naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes zum Angebotspreis von 10.043,57 €, brutto. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Honorarvertrag abzuschließen.