Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 48/0 (Blumenstraße 1), Gemarkung Bubesheim möchten das bestehende Austragshaus in ein Gästeappartement umwandeln.
Hierfür haben sie eine Nutzungsänderung beantragt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans.

 

Die Eigentümer beantragen eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO von Art. 6 BayBO.

Diese Abweichung betrifft die Abstandsflächen des Gebäudes.

Als Begründung ist angegeben:

„Bei dem Austragshaus in der Blumenstraße 1 in Bubesheim handelt es sich um ein bereits bestehendes Gebäude, bei dem die Abstandsflächen zum Grundstücks Fl. Nr. 47/0 (Leipheimer Str. 22) nicht eingehalten sind. Änderungen am Gebäude werden nicht vorgenommen. Bedenken im Hinblick auf die Belichtung bzw. Brandschutz bestehen nicht. Im Bereich der Abstandsflächenüberschreitung befindet sich die Zufahrt zum Nachbargebäude. Außerdem ist ein ausreichender Abstand zu den Nachbargebäuden gegeben.“

 

Als Nutzung wurde angegeben:

„Das Gästeappartement soll in der Hauptsaison an Urlauber (Legoland) als Ferienappartement vermietet werden. Außerhalb der Saison ist beabsichtigt, eine Auslastung mit Monteuren usw. zu erzielen.“

 

Laut der Stellplatzsatzung der Gemeinde Bubesheim sind für Beherbergungsbetriebe

1 Stellplatz je 1,5 Beschäftigte sowie 1 Stellplatz je 2 Betten erforderlich.

Da es jedoch für das Appartement keine Bediensteten gibt, fällt dieser Stellplatz weg bzw. ist nicht notwendig. Im Bauplan sind vier Betten eingezeichnet, das heißt, es sind zwei Stellplätze (1 je 2 Betten) auf dem Grundstück auszuweisen. Diese sind auch im Bauplan eingezeichnet.

 

Gemeinderat Häußler regte an, auf Höhe Haus-Nr. 20 nach der Kreuzung ein einseitiges Halteverbot zu erlassen. Der Antrag wird in der nächsten Bauausschusssitzung beraten.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem Bauvorhaben Nr. 03/2019 das gemeindliche Einvernehmen.