Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 2361/11 (Am Kötzbach 4), Gemarkung Großkötz beabsichtigt, an die bestehende Gewerbehalle anzubauen und diesen als Bürogebäude zu nutzen. Hierfür hat der Eigentümer eine Bauvoranfrage gestellt.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Brühl und Günzteile“.

 

Dieses Grundstück war vorher im Besitz der Gemeinde, dort war der ehemalige Bauhof untergebracht. Die Art der baulichen Nutzung ist im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, ebenso im Flächennutzungsplan.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg kann das Gebäude nicht verändert und somit auch nicht erweitert werden, da kein Gemeinbedarf vorliegt.

 

Um einen Anbau zu ermöglichen, müsste der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan geändert werden. Ob jedoch dies den gewünschten Erfolg bringt, muss mit dem Landratsamt Günzburg dann im Näheren geklärt werden.

 

Der Eigentümer wurde im Vorfeld über den Sachstand in Kenntnis gesetzt. Er nimmt die Bauvoranfrage zurück.