Beschluss: einstimmig beschlossen

Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt. Die Gemeinde Kötz wird in 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro Ortsteil) und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstandsmitglieder kann gem. § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) ein Erfrischungsgeld von je 35,-- € für den Vorsitzenden und je 25,-- € für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Den Gemeinden bleibt es jedoch vorbehalten, die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Weiterhin können die Kommunen beschließen, dass das Erfrischungsgeld entweder in einheitlicher Höhe oder gestaffelt nach Funktion gezahlt wird.


Beschluss:

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihren Einsatz bei der Europawahl am 26. Mai 2019 ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 €.