Das Gremium wünschte in seiner letzten Sitzung eine Aufstellung der Nutzung bzw. einen Belegungsplan für das Gründerhaus.

Nachdem derzeit im Jugendheim der Hort untergebracht ist, wird im Gründerhaus bis zur Fertigstellung des Kinderhorts im Erdgeschoß die Krabbelgruppe und der Kirchenchor untergebracht. Das Obergeschoß soll der Musikschule zur Verfügung gestellt werden. Für diese Umnutzung ist eine baurechtliche Nutzungsänderung notwendig. In diesem Rahmen werden die Abstandsflächen und der Lärmschutz noch mal überprüft. Die Verwaltung klärt ab, ob die Krabbelgruppe die Räume im Jugendheim wieder nutzen wird.