Sitzung: 25.02.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0
Nachdem aus der letzten Sitzung noch offene Fragen zum Lösungsansatz zur Entschärfung der Verkehrsproblematik im Kreuzungsbereich bestehen, erläuterte Herr Ehmke vom Staatl. Bauamt dem Gremium folgende Lösung:
Lösungsvorschlag:
„Derzeit ist neben dem Knoten eine einfache Fußgängerschutzanlage (FSA) installiert, die nur bei einer FG-Anforderung den Fahrverkehr anhält und die Furt auf Grün schaltet. In dieser Sperrzeit kann der wartende Verkehr aus den Nebenrichtungen einfahren, wobei er unter Umständen von aufgestauten Fahrzeugen in der ST2020 behindert wird. Durch eine Erweiterung der Funktionalität der FSA können die Auswirkungen der FG-Anforderung für die wartenden Fahrzeuge in den Nebenrichtungen verbessert werden. Zur Schaltung der Fußgängerfurt müssen gemäß Vorschrift immer beide Fahrtrichtungen gleichzeitig auf Rot geschaltet werden. Nur eine der beiden Fahrtrichtungen zu schalten ist unzulässig. Da die vom Knoten nach Norden abfließende Fahrtrichtung ohne eine wirkliche FG-Anforderung auf Dauergrün geschaltet bleiben sollte, um den einbiegenden Verkehr nicht zu behindern, werden deshalb in jeder Richtung Vorsignale installiert. Diese Vorsignale können ohne Schaltung der eigentlichen FSA auf Rot gesetzt werden und sind so aufgebaut, dass sie den Zufluss auf der ST2020 stoppen und dadurch dem Einbieger auf der GZ4 eine Lücke zum Einbiegen / Queren verschaffen. Nur wenn für die FSA eine FG-Anforderung vorliegt, wird sie auf Rot gesetzt und der Fußgänger bedient, die Vorsignale werden dann ebenfalls mit auf Rot geschaltet. Die Lage der Vorsignale können dem beiliegenden Plan entnommen werden. Für eine bedarfsorientierte Steuerung sind in beiden Zufahrten der GZ4 Detektoren installiert, die bei einer Wartezeit über einem bestimmten Grenzwert bzw. ab einer definierten Rückstaulänge die Schaltung der Vorsignale auslöst.
Die Einfahrhilfe mit integrierter
FSA wird dauerhaft verkehrsabhängig (nur bei Bedarf) betrieben. Um in den
morgendlichen und abendlichen Hauptverkehrszeiten eine hinsichtlich der
Gesamtwartezeiten optimierte Verkehrssituation zu erhalten, sollen hier die
Vorsignale in einem festen Zyklus (15s Rot, 25s Dunkel) geschaltet werden und
nur die FG-Furt selbst weiterhin auf Anforderung.
Da zu diesen Zeiten immer Fahrzeuge sowohl auf der ST2020 als auch auf der GZ4 anzutreffen sind, wird mit der zyklischen Lückenbildung eine Harmonisierung aller Verkehrsströme erreicht.
Damit sollte dann der Rückstau
während der Hauptverkehrszeit verringert werden und der Verkehrsfluss während
der schwachen, also überwiegenden Zeiten nicht zu stark behindert sein. Es ist
aber keine sogenannte „100-Prozent-Lösung“. Kritik wird es vor allem von den
Verkehrsteilnehmern geben, die an den Vorsignalen halten müssen und den Grund
dafür nicht erkennen können. Diese Lösung ist bisher auch noch nicht mit dem
Landratsamt als Verkehrsbehörde und dem Landkreis als Kreuzungsbeteiligten
abgestimmt. Es sind also noch weitere Gespräche erforderlich bis zur
Realisierung. Sollten sich die Beteiligten auf diese Lösung verständigen können,
wäre eine Realisierung im Herbst d.J. vorstellbar.“
Eine im Mai 2017 durchgeführte Kamerazählung ergab, dass die bestehende Fußgängerampel nicht angenommen wird. Eine Lösung des Kreuzungsproblems durch eine Vollbeampelung in allen Straßenzügen entspricht zwar den Standards, scheint allerdings zu überzogen. Eine Untersuchung hat ergeben, dass diese Lösung auch keine wesentliche Verbesserung bringen würde. Der vorgestellte Lösungsvorschlag kann nicht als Provisorium errichtet werden. Die weitere Vorgehensweise ist, dass nach Beschluss eine Verkehrsschau einberufen wird und danach eine Ampelfirma beauftragt wird. Die Kosten übernimmt der Freistaat und der Landkreis.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt dem vorgestellten Lösungsvorschlag zu. Das Staatliche Bauamt soll die
vorgelegte Lösung mit den zuständigen Stellen abklären und schnellstmöglich
umsetzen.