Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 12, Befangen: 0

Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“, 1. Änderung

Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat am 12.12.2018 beschlossen, für das Gebiet Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“, 1. Änderung einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen bzw. zu ändern.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Der Geltungsbereich liegt auf dem Gebiet des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim und umfasst das Grundstück Fl. Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim. Durch die Änderung wird der rechtsverbindliche Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Leipheim“ im entsprechenden Teilbereich geändert.

Der Bebauungsplan sieht die Schaffung von Flächen für Wald und öffentliche Grünflächen als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche vor. Dazu soll das im zu ändernden Bebauungsplan festgesetzte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung“ um die Teilfläche SO 4 verkleinert und der Bereich für naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

(Teil-) Bebauungsplan Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung

Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat am 12.12.2018 beschlossen, den (Teil-) Bebauungsplan Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung aufzustellen.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg hat am 12.12.2018 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Planung

In der Sitzung vom 12.12.2018 hat die 23. Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg die Aufstellung des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung beschlossen.

Auf der Grundlage des „Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK)“ wurde die vorhergesehene Nachnutzung des Geländes durch verschiedene Fachplanungen und Ansiedlungsvorhaben konkretisiert und weiterentwickelt. So wurde ein „Städtebaulicher Rahmenplan“ erstellt, der das SEK-Strukturkonzept vertieft und fortgeschrieben hat. Als informelle Planung bildet der „Städtebauliche Rahmenplan“ die Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung.

Innerhalb des Plangebiets soll im östlichen Teilbereich ein Nahrungsmittelbetrieb sowie im westlichen Teilbereich ein Großbetrieb  mit umfassenden Sortiment aus Lebensmittel, Ge- und Verbrauchsgütern und Großküchenausstattung zur Belieferung von Großverbrauchern in Hotellerie, Gastronomie, Betriebsverpflegung sowie sozialen Einrichtungen angesiedelt werden. Für den Großbetrieb aus der Lebensmittelindustrie ist die nun vorgesehene Erweiterungsfläche von ca. 3,0 ha in Richtung Westen vorgesehen.

Der Geltungsbereich des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung und Erweiterung ist im „Städtebaulichen Rahmenplan“ als gewerbliche Baufläche (Westlicher Bereich) sowie als extensive Grünfläche (Erweiterungsbereich) vorgesehen. Innerhalb des Geltungsbereichs besteht für den östlichen Teilbereich der (Teil-) Bebauungsplan Nr. 7 „Südwestliche Rollbahn“ Abschnitt II. Für die geplante Erweiterungsfläche besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit der 1. Änderung und Erweiterung sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines beschränkten Industriegebiets geschaffen werden.

Kernziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines beschränkten Industriegebiets GI(b) gem. § 9 BauNVO für den Planbereich mit Ausschluss der Nutzungen nach § 9 Abs. 3 BauGB. Mit dieser Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung kann die Voraussetzung für die Ansiedlung, sowie die Nutzung auch für etwaige andere Gewerbebetriebe hergestellt werden.

 

Auf Nachfrage erläuterte der Vorsitzende, dass der Löschteich abgedichtet wird. Die Kosten trägt der Zweckverband.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Teil-Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“, 1. Änderung sowie den (Teil-) Bebauungsplan Nr. 7 „Südwestlich der Rollbahn“ Abschnitt II, 1. Änderung zur Kenntnis.

Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.