Sitzung: 25.02.2019 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Die Gemeinde Bubesheim beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim einzuziehen.
Da auf den angrenzenden Grundstücken im Osten und Westen bereits eine Bebauungsplanänderung läuft und hierfür der Feldweg nicht mehr benötigt wird, soll dieser nach Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen werden.
Wenn die Zustimmung des Gemeinderates zur Einziehung erfolgt ist, wird die Einziehungsabsicht im Amtsblatt bekannt gegeben. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten können Einwendungen vorgebracht werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
Bubesheim stimmt der Einziehung gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 1896/0, Gemarkung
Bubesheim gemäß Lageplan zu.