Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim einzuziehen.

Da auf den angrenzenden Grundstücken im Osten und Westen bereits eine Bebauungsplanänderung läuft und hierfür der Feldweg nicht mehr benötigt wird, soll dieser nach Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen werden.

 

Wenn die Zustimmung des Gemeinderates zur Einziehung erfolgt ist, wird die Einziehungsabsicht im Amtsblatt bekannt gegeben. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten können Einwendungen vorgebracht werden.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Einziehung gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl. Nr. 1896/0, Gemarkung Bubesheim gemäß Lageplan zu.