Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubesheim hat in seiner Sitzung am 14.01.2019 die 10. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände beschlossen.

 

Hierfür ist die Nutzung einer östlichen Teilfläche des bisherigen Sondergebiets Energieerzeugung als Wald- und Grünfläche vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim mit einer Fläche von rund 4 ha.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände in Bubesheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.