Herr Volk von der Firma gtv-rettungsingenieure.de stellte dem Gremium den Entwurf zum Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Kötz und Bubesheim vor. Es ergeben sich für die Kommunen keine gravierenden Mängel oder kurzfristige Maßnahmen aus diesem Bedarfsplan. Beide Gemeinden haben Defizite in der Tagesalarmierung. Hier kann die erforderliche Mannschaftsstärke nicht gestellt werden. In der Gemeinde Kötz wird die Bestellung eines federführenden Kommandanten für die gemeindlichen Feuerwehren als notwendig erachtet. Es wird empfohlen, mindestens einen Gerätewart in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. Damit wird die Durchführung der Materialwartung entsprechend den einschlägigen Vorschriften einschließlich deren rechtssicheren Dokumentation ermöglicht. Weiter wird empfohlen, die Tätigkeiten der Gerätewartung aller Feuerwehren in der Verwaltungsgemeinschaft Kötz an einem geeigneten Standort zu koordinieren. Spezialausrüstung muss nicht beschafft werden. Bis zum Jahr 2023 sollte die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges in Großkötz abgeschlossen sein. Der Feuerwehrbedarfsplan wird in den einzelnen Gemeinderäten noch vorgestellt und beschlossen.