Sitzung: 14.02.2019 Gemeinschaftsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 1
VG-Rat Herr Uhl persönlich beteiligt.
Aufgrund der Satzungsänderung vom 14.12.2018 ist nun eine Stellvertretung des ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates möglich. Hierzu ist vom Gremium der jeweiligen Trägerkommune ein entsprechender Beschluss zu fassen. Wird kein Beschluss gefasst, so findet keine Vertretung statt.
Die Verkehrsüberwachung stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar. Hierfür ist für alle Gemeinden die Verwaltungsgemeinschaft zuständig. Daher muss die Beschlussfassung des Gemeinderates noch von der Gemeinschaftsversammlung genehmigt werden.
In der Sitzung des Gemeinderates Kötz am 12.02.2019 wurde Herr Uhl als Vertreter bestellt.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung bestätigt den Beschluss des Gemeinderates Kötz vom
12.02.2019 zur Entsendung von Herrn Reinhard Uhl als Stellvertreter von 1.
Bürgermeister Ernst Walter, ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats im
gemeinsamen Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte“ A.d.ö.R.