Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 1

Gemeinderat Geiger persönlich beteiligt.

 

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 420/0, Gemarkung Kleinkötz beabsichtigt den Neubau einer Halle zur Futterlagerung neben der bestehenden Halle.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 36/2018 das gemeindliche Einvernehmen.