Sitzung: 31.01.2019 Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 1
Gemeinderat Geiger persönlich beteiligt.
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 420/0, Gemarkung Kleinkötz beabsichtigt den Neubau einer Halle zur Futterlagerung neben der bestehenden Halle.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es privilegiert ist.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-
und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 36/2018 das
gemeindliche Einvernehmen.