Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Lache“.

Es besteht keine Festsetzung, die den Einbau einer Dachgaube regelt.

Der Bauherr hat daher einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf „Einbau einer Dachgaube“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1886, der Gemarkung Bubesheim, ihr gemeindliches Einvernehmen.

 

 

08-29-2015/BAH mehrheitlich beschlossen Ja 4 Nein 1 Anwesend 4 pers. Beteiligt 0

Beschluss:

Das Gremium einigt sich darauf, den Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen, da die Gründe für die Schutzwürdigkeit weggefallen sind.