Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Bubesheim wurde am 10.09.2018 erstellt. Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 08.11.2018.

 

Dabei beschränkte sich die Rechnungsprüfung auf eine angemessene Zahl von Prüfgebieten und Stichproben.

Die Prüfung erfolgte in digitaler Form, da seit 2015 die Belege elektronisch archiviert werden.

Die hierfür notwendige Software und die notwendigen Unterlagen, Jahresrechnung und dergleichen wurden bereitgestellt bzw. haben vorgelegen.

Eine rechnerische und summarische Überprüfung der Abgaben und Beiträge fand nicht statt, da die Abrechnungen im maschinellen Verfahren der AKDB erfolgten.

Die Einhebung der Gebühren erfolgt nach stichprobenartiger Überprüfung rechtzeitig und vollständig.

 

Der Verwaltungshaushalt 2017 hatte einen Haushaltsansatz von 2.635.340,00 EUR und ein Rechnungsergebnis von 2.360.146,00 EUR. Das ist eine Minderung in Höhe von 275.194,00 EUR. Geschuldet ist diese Minderung der Gewerbesteuereinbuße im Jahr 2017.

 

Der Vermögenshaushalt 2017 hatte einen Haushaltsansatz von 842.000,00 EUR und ein Rechnungsergebnis von 446.810 EUR. Das ist eine Minderung von 395.190,00 EUR. Diese Minderung ist mit dem Brückenneubau, der erst im Haushaltsjahr 2018 stattgefunden hat, begründet.

 

Eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt fand nicht statt. Es musste eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an der Verwaltungshaushalt in Höhe von 46.728,00 EUR erfolgen.

Das Rechnungsergebnis 2017 schließt einem Fehlbetrag in Höhe von 276.971,04 EUR ab. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme der Rücklage.

 

Es wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss folgende Anmerkungen bzw. Beanstandungen für 2017 angemerkt.

 

1. Auf der Haushaltsstelle 0.8151.6412. Wasserversorgung ist auf einer Rechnung nicht erkennbar, ob Wasserwart Oberauer hier als Wasserwart oder als Meister Oberauer tätig war. Die Verwaltung hat den Sachverhalt geklärt. Herr Oberauer war als Meister tätig.

 

2. Es sind mehrere Einzelrechnungen des Gutachters zur Schadensaufnahme im Wiesen- bzw. Wasserburger Weg vorhanden. Es stellte sich die Frage warum, die Begehung und Aufnahme der Schäden nicht auf einmal erfolgte. Hierzu ist zu bemerken, dass die Bürger ihre Schadensmeldungen nicht gesammelt vorgetragen haben und somit der Gutachter einzeln beauftragt werden musste.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2017 nach dem aufgestellten Ergebnis. Zugleich wird die Entlastung für das Jahr 2017 erteilt. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung wird zur Kenntnis genommen.