Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 10, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim beabsichtigt, an der nordwestlichen Gemeindegrenze zur Stadt Leipheim auf einer Fläche des ehemaligen Fliegerhorstgeländes, eine Ausgleichsfläche auszuweisen. Hierfür ist die Nutzung einer östlichen Teilfläche des bisherigen Sondergebiets Energieerzeugung als Wald- und Grünfläche vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim mit einer Fläche von rund 4 ha. Die Ausgleichsfläche wird aktuell nicht benötigt und im Ökokonto geführt. Dritter Bürgermeister Sobczyk lamentierte nochmals die Kostentragung durch die Gemeinde. Seiner Meinung nach hätte hier mit dem Vorhabensträger verhandelt werden müssen.

 

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Teil-Bebauungsplans Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“, welche im Parallelverfahren erfolgt, wurde vom Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg am 12.12.2018 gefasst.


Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubesheim beschließt die 10. Änderung des Flächen­nutzungsplans zur „Ausweisung einer Ausgleichsfläche auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände“.

 

Der beabsichtigte räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 369/3, Gemarkung Bubesheim. Aufgrund geänderter energiewirtschaftlicher Vorgaben und Erfordernisse und einer entsprechenden Anpassung und Optimierung der Vorhabenplanung des Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerks, welche der ursprünglichen Planung zugrunde lag, hat sich der Flächenbedarf verringert, sodass das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet Energieerzeugung um eine Teilfläche im Osten verkleinert werden kann. Dieser Teilbereich steht nunmehr für anderweitige Nutzungen zur Verfügung.