Beschluss: zur Kenntnis genommen

  1. Antrag auf Baugenehmigung als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Dossenberger- Straße 7, Fl. Nr.. 1044/4 der Gemarkung Großkötz

wurde von Herrn Bürgermeister Walter genehmigt.

Aufgrund der Absage der Bauausschusssitzung vom 03.06.2015 wäre die Frist von zwei Monaten (bis zur nächsten Sitzung am 23.07.2015) abgelaufen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schneckenhofer Weg“ und hält alle Festsetzungen ein.