Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bauungsplans „Gewerbegebiet Kleinkötz West“, Raiffeisenstraße 17a und hält alle Festsetzungen ein.

Nach Brand soll das Gebäude mit Fahrzeughalle wieder aufgebaut werden.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben, Neubau eines KFZ-Handel Büro- Wohngebäude mit Fahrzeughalle im Genehmigungsfreistellungsverfahren, auf dem Grundstück Fl. Nr. 354/1 der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.