Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben ist ein Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren.

(B 2013-476).

 

Das Grundstückt liegt in der Munasiedlung, Fl. Nr. 626/21 und 626/20.

Das Bauvorhaben wurde bereits fertig gestellt.

 

Während der Bauphase wurde vom Bauherrn beschlossen, das Dachgeschoss höher zu bauen. In diesem Zuge wurde auch das Dachgeschoss ausgebaut. Im alten Antrag sollte das Dachgeschoss nicht ausgebaut werden.

Somit ergeben sich zum zuvor genehmigten Bauantrag folgende Änderungen:

 

  1. Gebäudehöhe: Im Westen ist das Gebäude um 1,40 m und im Osten 1,30 m höher.

(Trotz der Höhe, kann von der Feuerwehr in einem Notfall angeleitert werden. Eine Besichtigung des Gebäudes wurde von Herrn Urban, 1. Feuerwehr-Kommandant in Kleinkötz, durchgeführt und für unbedenklich eingestuft.)

 

  1. Da das Dachgeschoss nun als Vollgeschoss genutzt werden kann, wurden 2 weitere

Ein-Zimmer-Apartments gebaut. (siehe beil. Plan)

 

  1. Die Gesamtzahl der Stellplätze erhöht sich von 12 auf 18 Stellplätzen.

Die Oberfläche der PKW-Stellplätze und der Fahrbahngasse werden mit Splittfugenplatten, durchlässig für Niederschlagswasser, angelegt.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Änderungsantrag auf ein genehmigtes Verfahren auf dem Grundstück Fl. Nr. 626/21 und 626/20, der Gemarkung Kleinkötz das gemeindliche Einvernehmen.

 

Somit ist das gemeindliche Einvernehmen aus ortsplanerischer Sicht nicht erteilt.