Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kobersiedlung

Es bedarf einer Befreiung der Festsetzung §5.5.4 da die Kniestockhöhe um 0,50 auf 1,00 geplant ist.

 

Begründung:

 

Standardkniestockhöhe des Hausherstellers, einer Abänderung würde die Wohnfläche im Dachgeschoss sehr stark verringern und zusätzlich nicht unerhebliche Kosten verursachen.

 

 Es wurde eine Abstimmung im Vorfeld mit der Gemeinde und dem Landratsamt getätigt.

 

Die Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans sind Städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Diese sind unter Würdigung der nachbarrechtlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

 

Die Durchführung des vorliegenden Bebauungsplans würde für die Bauherrschaft eine unzumutbare Härte darstellen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauvorhaben auf dem Grundstück 640/16, Kiefernweg 13 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.