Das Staatliche Bauamt stellte dem Gremium die aktuelle Planung zur GZ5 vor. Für den Schwerlastverkehr hat der Verkehrsgutachter, Ing.-Büro Brenner, im Bereich der Bahnhofstraße 20% Verkehrszunahme prognostiziert. In der Linienführung fanden diverse Zwangspunkte, wie Natur, Bestand und unterschiedliche Interessen Berücksichtigung. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 5,95 Mio./€, davon liegt der Anteil der Gemeinde bei 250.000,00 € für Ausstattung und Geh- und Radwege. Es wurde nochmal dargelegt, warum die Planung entlang der Bahnlinie nicht möglich ist. Eine Realisierung ist aufgrund der hohen Kosten und den Konflikten im Bereich Naturschutz nicht möglich. Das Staatliche Bauamt plant die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen bis spätestens März 2019. Die Abstimmung mit der Regierung soll bis Mai 2019 erfolgt sein, so dass das Planfeststellungsverfahren Mitte 2019 eingeleitet werden könnte. Die Dauer wird auf 1-5 Jahre geschätzt.

 

Dritter Bürgermeister Christel fragte an, warum im Bereich des Betonwerkes die Kurven so eng geplant sind. Der Leiter des staatlichen Bauamtes, Herr Ehmke, erläuterte, dass die Grundlage für die vorgelegte Planung der rechtskräftige Bebauungsplan der Gemeinde ist. Eine Abweichung ist nicht möglich, da Grundstückseigentümer ihren Anspruch auf Bebaubarkeit ihres Grundstückes geltend machen könnten. Gemeinderat Thomas Wöhrle wollte wissen, welche Verkehrszahlen der Planung zugrunde liegen und wie erreicht werden soll, dass die neue GZ5 genutzt wird. Der Planer, Herr Weigelt, erklärte, dass hier das Verkehrsgutachten von Herrn Brenner der Planung zugrunde liegt. Es wird für die Waldsiedlung durch den Bau eine Reduzierung von ca. 15-20% und für die Bahnhofstraße eine Entlastung von ca. 40-50% prognostiziert. Eine Akzeptanz soll erreicht werden, da die Andienung des Gewerbegebietes über die Autobahn 1 km kürzer ist.

 

Zweiter Bürgermeister Uhl fragte nach Lärmschutzmaßnahmen und ob die Breite der bereits bestehenden Industriestraße ausreichend ist. Desweiteren wollte er wissen, ob geplant ist, die Bahnhofstraße abzustufen. Herr Ehmke erklärte, dass die Lärmschutzmaßnahmen derzeit gerechnet werden. Lärmschutzfenster sind geplant. Die Breite der bestehenden Industriestraße ist nicht ausreichend. Entsprechende Grunderwerbsverhandlungen wurden bereits geführt. Auch ist der Aufbau der Bestandsstraße für den geplanten Verkehr nicht ausreichend. Die Gemeinde wird noch abklären, ob Sanierungsbedarf bei den Wasser- und Kanalleitungen besteht. Eine Abstufung der Bahnhofstraße wird wohl erfolgen, da die Bahnhofstraße nach der Verlegung GZ5 nur noch die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße erlangen wird.

 

Der Vorsitzende stellte die Anfrage aus der Bürgerversammlung von Frau Hirsch dem Staatlichen Bauamt:

 

Was passiert wenn die Trasse über Firmengrundstücke verläuft und die Firmeneigentümer ihre Grundstücke nicht zur Verfügung stellen?

-       wird dann der Trassenverlauf geändert?

-       werden die Grundstücke enteignet?

-       wird die Trasse dann nicht gebaut? Wenn ja, welche Alternativen stehen zur Verfügung, wenn der 2. Bauabschnitt der Munasenke auch nicht realisiert wird.

 

Wann wäre Baubeginn der GZ5 Kötz wenn bei der Planung alles glatt läuft?

 

Das Staatliche Bauamt erläuterte, dass ein Teil der Anfragen über das Planfeststellungsverfahren geklärt wird. Belange werden im Verfahren abgewogen. Nach gefasstem Planfeststellungsbeschluss wäre auch eine Enteignung möglich. Der Bau der Munasenke wurde zurückgestellt, da eine halbseitige Sperrung aufgrund einer neuen gesetzlichen Grundlage nicht mehr möglich ist. Der Bau wäre demnach nur unter Vollsperrung möglich. Die Baumaßnahme dauert ca. 4 Wochen.

Ein möglicher Baubeginn bei idealem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Zuwendungsverfahren wäre Sommer 2021.