Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz beabsichtigt aufgrund eines Ende 2019 auslaufenden Pachtvertrages für die Fläche des bisherigen Bauhof-Standortes nunmehr am nördlichen Siedlungsrand zwischen Friedhof im Westen und B 16 im Osten auf dem Grundstück Flurnummer 609/3, Gemarkung Kleinkötz einen gemeindlichen Bauhof zu realisieren. Diese Fläche liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Alte Schule“, Gemeinde Kötz aus dem Jahr 2007. Im Bereich der festgesetzten Mischgebietsflächen wurde seit Rechtskraft des Bebauungsplanes kein Baurecht ausgeübt.

 

Anstelle einer Festsetzung als Mischgebiet ist im Rahmen einer Bebauungsplanänderung die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „gemeindlicher Bauhof“ sowie für den Bolzplatz eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Bolz-/Spielplatz“ erforderlich. Für die südlich an das Grundstück Flur-Nr. 609/3, Gemarkung Kleinkötz angrenzenden Grundstücke ist eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes

„Alte Schule“ aus dem Jahr 2007 vorgesehen.

 

Eine Entwicklung der Planung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist derzeit nicht gegeben (hier überall „gemischte Bauflächen“), weshalb eine parallele Flächennutzungsplanänderung erfolgen muss.

 

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Flächengröße von ca. 0,7 ha umfasst das Grundstück Flur-Nr. 609/3, Gemarkung Kleinkötz vollständig und die Grundstücke Flur-Nr. 72, 73 und 73/3, jeweils Gemarkung Kleinkötz in Teilbereichen.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines gemeindlichen Bauhofs auf Grundstück Flur-Nr. 609/3, Gemarkung Kleinkötz geschaffen werden. Diese Fläche liegt vollständig im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Alte Schule“, Gemeinde Kötz aus dem Jahr 2007, der für den betreffenden Bereich ein Mischgebiet festsetzt und entsprechend zu ändern ist. Für die südlich an das Grundstück Flur-Nr. 609/3, Gemarkung Kleinkötz angrenzenden Grundstücke Flur-Nrn. Nr. 72, 73 und 73/3, jeweils Gemarkung Kleinkötz (Teilbereiche) ist eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Alte Schule“ aus dem Jahr 2007 vorgesehen.

 

Lageplan des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)

 

Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplanänderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz beschließt die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung „Bauhof, OT Kleinkötz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „gemeindlicher Bauhof“ sowie für den Bolzplatz eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Bolz-/Spielplatz“ und für die Feuerwehr eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Feuerwehr anstatt gemischter Bauflächen am nördlichen Ortsrand vorgesehen.

 

Der Änderungsbereich ist dem Lageplanausschnitt (ohne Maßstab) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Beschluss:

1.      Die Gemeinde Kötz beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Alte Schule 1. Änderung und Teilaufhebung“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB.

12-106-2018/GL einstimmig beschlossen 

 

 

2.      Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz beschließt die Aufstellung der Flächennutzungs-planänderung „Bauhof, OT Kleinkötz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.