Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hat am 25.07.2011 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 „Feriendorf LEGOLAND“ durchzuführen. Der vorgesehene Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im beigefügten Lageplan angenähert dargestellt.
Mit der Änderung des Bebauungsplans verfolgt die Stadt Günzburg das Planungsziel, die Flächen der Firma LEGOLAND Deutschland planungsrechtlich in einem Bebauungsplan zusammenzufassen und Raum für Expansion zu geben.


Auswirkungen der Planung sind:

Der Bebauungsplan Nr. 81 „LEGOLAND Feriendorf“ wird nach Westen erweitert und bezieht den LEGOLAND Freizeitpark (bisheriger Südteil des Bebauungsplans Nr. 80 „Deffingen Süd“) mit ein. Ferner wird der Bebauungsplan Nr. 81 um den östlichen Erweiterungsbereich erweitert, der bisher Außenbereich darstellt.

Der Bebauungsplan Nr. 81 „LEGOLAND Feriendorf“ wird unter der Bezeichnung „Freizeitresort LEGOLAND“ weiter geführt.

Die Sondergebiete werden bei der Art und dem Maß der baulichen Nutzung überarbeitet.

Bebauungsplanfestsetzungen sollen vereinfacht werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 „Freizeitresort LEGOLAND“ der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.